Schulordnung
Schulordnung
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.
1. An unserer Schule soll es menschlich und friedlich zugehen!
Deshalb wird von den Schülern der Europaschule Werneuchen erwartet,
dass sie:
a) sich freundlich und höflich gegenüber Mitschülern und Erwachsenen verhalten,
b) sich rücksichtsvoll gegenüber Mitschülern verhalten und ihnen helfen, wo
dies möglich und erwünscht ist,
c) das Eigentum ihrer Mitschüler respektieren,
d) bei Unfällen den aufsichtsführenden oder einen anderen Lehrer
verständigen,
e) Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation allein nicht mehr fertig
werden,
f) den Anweisungen der Lehrer und des Schulpersonals, die zur Einhaltung
der Schulordnung erteilt werden, Folge leisten.
2. In unserer Schule soll gelernt werden!
Deshalb gilt:
für den Schul- und Unterrichtsbeginn
a)Das Eingangstor der Schule befindet sich gegenüber der Eingangstür. Das
seitliche Tor ist aus Sicherheitsgründen für Autos und Fahrräder freizuhalten.
b)Das Schulgelände kann ab 7.00 Uhr betreten werden bzw. mit dem Eintreffen
des 1. Schulbusses.
c)Schüler dürfen die Unterrichtsräume nur in Begleitung oder auf Anweisung
des Lehrers betreten.
d)Schüler erscheinen pünktlich, vorbereitet und einsatzbereit zum Unterricht.
e)Bei unvorhersehbarem Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule unverzüglich
zu informieren.
für den Unterrichtsablauf
a)Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
b)Sollte zu Beginn des Unterrichts kein Lehrer anwesend sein, sind die
Schüler (Klassensprecher, Kurssprecher oder Fachhelfer) verpflichtet
spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn, im Sekretariat Meldung zu
erstatten.
c)Der Schüler beteiligt sich aktiv am Unterrichtsgeschehen und darf seine
Mitschüler nicht am Lernen hindern.
d)Handys sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten. MP 3 Player und
ähnliche Geräte sind während des Unterrichts nicht zu benutzen und sind in
der Schultasche zu verpacken. Alle Geräte unterliegen nicht dem
Versicherungsschutz der Schule.
e)Kopfbedeckungen dürfen nicht getragen werden. Die Kleidung während des
Unterrichtsbetriebes hat dem Zweck zu entsprechen und darf nicht vom Sinn
der schulischen Ausbildung ablenken.
f) Essen, Trinken und Kaugummikauen ist nicht gestattet.(über Ausnahme:
z.B. klasseninterne Regelung für die Arbeitsstunden entscheiden Klassen-/
Fachlehrer)
g)Außerdem gelten für das Verhalten in den Fachräumen besondere
Regelungen.
h)Im Katastrophenfall wird nach dem Alarmplan verfahren.
Ein nicht notwendiges Auslösen der Brandmeldeanlagen und Öffnen der
Brandschutztüren führt zu einem Fehlalarm, dessen Kosten und
Folgewirkungen vom Auslöser finanziell und moralisch zu tragen sind.
Flucht- und Rettungspläne sind in den Fluren angebracht. Stellplatz im
Alarmfall ist auf der gegenüber-liegenden Straßenseite am Siedlerhaus.
i) Sonnenschutzrollos/ Verdunkelungen dürfen nur auf Anordnung des
Lehrpersonals bedient werden.
für das Schul- und Unterrichtsende
a)Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde oder eines Unterrichtstages werden
die Räume unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers in einem sauberen und
ordentlichen Zustand verlassen. (Stühle sind hochzustellen, Fenster sind zu
schließen und die Tafel ist zu säubern.)
b)Nach Beendigung des Unterrichtstages informieren sich die Schüler am
Vertretungsplan über eventuelle Veränderungen zum folgenden Schultag.
c)Nach Schulschluss haben die Schüler die Pflicht, das Schulgelände zu
verlassen.
für die Pausen
a)Die Pausen und Freistunden verbringen die SchulerInnen im Schulgebäude
und auf dem Schulhof.
Insbesondere die 2. große Pause (12.05 Uhr – 12.50 Uhr) dient u.a. der
Einnahme der Schulspeisung im Essenraum 08. Schüler, die nicht an der
Schulspeisung teilnehmen, verbringen die Pause auf dem Schulhof oder
nehmen an Angeboten im Mittagsband teil.
Wenn bei schlechtem Wetter abgeklingelt wird, können die Räume 08 und
Räume in denen nachfolgend Unterricht erteilt wird, aufgesucht werden.
b)Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der nach
Stundenplan ausgewiesenen Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen.
Nur bei Unterrichtsausfall ( z.B. witterungsbedingt etc.) und in Freistunden
kann das Schulgelände verlassen werden, wenn der Schule einen schriftliche
Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt und eine unmittelbare
Genehmigung durch eine Lehrkraft der Schule erfolgt. Über weitere
Ausnahmen entscheidet der/die SchulleiterIn
c) Die kleinen Pausen sind für den Fachraumwechsel, die Vorbereitung des
Unterrichts (insbesondere des Arbeitsplatzes) bzw. für das Umkleiden zum
Sportunterricht zu nutzen. Der Aufenthalt im Freizeitbereich ist untersagt.
d) Außerdem sollen die Pausen für Toilettengang und organisatorische
Erledigungen genutzt werden. Das Sekretariat ist in der Regel in den großen
Pausen aufzusuchen.
e) Auf dem gesamten Schulgelände darf nicht geraucht werden!
Bemerkung: Zum Schulgelände gehören alle unmittelbar angrenzenden
Gehwege bzw. Verbindungsstraßen zum Sportgelände, einschließlich der
Sportanlage in der Wegendorfer Straße.
3. In unserer Schule soll man sich wohlfühlen!
Deshalb wird von den Schülern der Europaschule Werneuchen erwartet, dass sie
a) sich im Schulhaus ruhig und gesittet benehmen,
b) Papier und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen,
c) die eingeteilten Ordnungsdienste pünktlich und regelmäßig versehen,
d) den Arbeitsplatz in Ordnung halten, Flure und Räume einschließlich
Toiletten im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand halten,
e) Beschädigungen, defekte Geräte sofort melden, damit für Instandsetzung
gesorgt werden kann,
f) Wände und Einrichtungsgegenstände der Schule nicht beschmieren,
zerkratzen oder anderweitig beschädigen,
g) Bücher der Schule und eigene Arbeitsmaterialien sorgfältig behandeln,
h) ausreichende und vollständige Arbeitsmaterialien haben,
i) Geräte, Instrumente, Spielmaterialien usw. sorgfältig behandeln,
j) Das Zeigen und Verbreiten von Mitteilungen und Äußerungen, die einen
fremdenfeindlichen Hintergrund haben, die Würde des Menschen verletzen
oder gewaltverherrlichende bzw. extremistische Inhalte aufweisen sowie
Texte mit manipulierendem Charakter beinhalten, sind verboten. Dies
betrifft auch Textilien jeglicher Art.
k) sich am Aufbau und Abbau der Geräte nach den Anleitungen durch den
Lehrer beteiligen.
l) Die Fahrräder werden an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt und vor
Diebstahl gesichert. Der Seiteneingang ist für das betreten und Verlassen
mit dem Fahrzeug zu benutzen.
Für mutwillige Beschädigungen von Einrichtungen, Unterrichtsmaterialien
und Schulbüchern werden die Verursacher finanziell haftbar gemacht. Bei
Verschmutzung der Räume oder der Aufenthaltsbereiche werden die
Verursacher zu Reinigungsarbeiten herangezogen.
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
Das Mitbringen sowie der Genuss alkoholischer Getränke oder sonstiger
Suchtmittel sind untersagt.