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Europaschule
Werneuchen

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Schulordnung

 

                   Schulordnung

 

 

                       Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

                       Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

                       Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.

 

 

1.  An unserer Schule soll es menschlich und friedlich zugehen!

 

Deshalb wird von den Schülern der Europaschule Werneuchen erwartet,

dass sie:

 

a)   sich freundlich und höflich gegenüber Mitschülern und Erwachsenen verhalten,

b)   sich rücksichtsvoll gegenüber Mitschülern verhalten und ihnen helfen, wo

      dies möglich und erwünscht ist,

c)   das Eigentum ihrer Mitschüler respektieren,

d)   bei Unfällen den aufsichtsführenden oder einen anderen Lehrer

      verständigen,

e)   Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation allein nicht mehr fertig

      werden,

f)    den Anweisungen der Lehrer und des Schulpersonals, die zur Einhaltung

      der Schulordnung erteilt werden, Folge leisten.

 

 

     2.  In unserer Schule soll gelernt werden!

 

Deshalb gilt:

 

für den Schul- und Unterrichtsbeginn

 

a)Das Eingangstor der Schule befindet sich gegenüber der Eingangstür. Das

   seitliche Tor ist aus Sicherheitsgründen für Autos und Fahrräder freizuhalten.

b)Das Schulgelände kann ab 7.00 Uhr betreten werden bzw. mit dem Eintreffen

  des 1. Schulbusses.

c)Schüler dürfen die Unterrichtsräume nur in Begleitung oder auf Anweisung

  des Lehrers betreten.

d)Schüler erscheinen pünktlich, vorbereitet und einsatzbereit zum Unterricht.

e)Bei unvorhersehbarem Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule unverzüglich

  zu informieren.

 

 

für den Unterrichtsablauf

 

a)Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.

b)Sollte zu Beginn des Unterrichts kein Lehrer anwesend sein, sind die

   Schüler (Klassensprecher, Kurssprecher oder Fachhelfer) verpflichtet

   spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn, im Sekretariat Meldung zu

   erstatten.

c)Der Schüler beteiligt sich aktiv am Unterrichtsgeschehen und darf seine

   Mitschüler nicht am Lernen hindern.

d)Handys sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten. MP 3 Player und

   ähnliche Geräte sind während des Unterrichts nicht zu benutzen und sind in

   der Schultasche zu verpacken. Alle Geräte unterliegen nicht dem

   Versicherungsschutz der Schule.

e)Kopfbedeckungen dürfen nicht getragen werden. Die Kleidung während des

   Unterrichtsbetriebes hat dem Zweck zu entsprechen und darf nicht vom Sinn

   der schulischen Ausbildung ablenken.

f) Essen, Trinken und Kaugummikauen ist nicht gestattet.(über Ausnahme:

   z.B. klasseninterne Regelung für die Arbeitsstunden entscheiden Klassen-/

   Fachlehrer)

g)Außerdem gelten für das Verhalten in den Fachräumen besondere

   Regelungen.

h)Im Katastrophenfall wird nach dem Alarmplan verfahren.

   Ein nicht notwendiges Auslösen der Brandmeldeanlagen und Öffnen der

   Brandschutztüren führt zu einem Fehlalarm, dessen Kosten und

   Folgewirkungen vom Auslöser finanziell und moralisch zu tragen sind.

   Flucht- und Rettungspläne sind in den Fluren angebracht. Stellplatz im

   Alarmfall ist auf der gegenüber-liegenden Straßenseite am Siedlerhaus.

i) Sonnenschutzrollos/ Verdunkelungen dürfen nur auf Anordnung des

   Lehrpersonals bedient werden.

 

 

 

für das Schul- und Unterrichtsende

 

a)Nach Beendigung einer Unterrichtsstunde oder eines Unterrichtstages werden

  die Räume unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers in einem sauberen und

  ordentlichen Zustand verlassen. (Stühle sind hochzustellen, Fenster sind zu

  schließen und die Tafel ist zu säubern.)

b)Nach Beendigung des Unterrichtstages informieren sich die Schüler am

   Vertretungsplan über eventuelle Veränderungen zum folgenden Schultag.

c)Nach Schulschluss haben die Schüler die Pflicht, das Schulgelände zu

  verlassen.

 

 

 

              für die Pausen  

 

a)Die Pausen und Freistunden verbringen die SchulerInnen im Schulgebäude

   und auf dem Schulhof.

   Insbesondere die 2. große Pause (12.05 Uhr – 12.50 Uhr) dient u.a. der

   Einnahme der Schulspeisung im Essenraum 08. Schüler, die nicht an der

   Schulspeisung  teilnehmen, verbringen die Pause auf dem Schulhof oder

   nehmen an Angeboten im Mittagsband teil.

   Wenn bei schlechtem Wetter abgeklingelt wird, können die Räume 08 und

   Räume in denen  nachfolgend Unterricht erteilt wird, aufgesucht werden.

 

 

b)Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der nach

   Stundenplan ausgewiesenen Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen.

   Nur bei Unterrichtsausfall ( z.B. witterungsbedingt etc.) und in Freistunden

   kann das Schulgelände verlassen werden, wenn der Schule einen schriftliche

   Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt und eine unmittelbare

   Genehmigung durch eine Lehrkraft der Schule erfolgt. Über weitere

   Ausnahmen entscheidet der/die SchulleiterIn

c) Die kleinen Pausen sind für den Fachraumwechsel, die Vorbereitung des

   Unterrichts (insbesondere des Arbeitsplatzes) bzw. für das Umkleiden zum

   Sportunterricht zu nutzen. Der Aufenthalt im Freizeitbereich ist untersagt.

d) Außerdem sollen die Pausen für Toilettengang und organisatorische

    Erledigungen genutzt werden. Das Sekretariat ist in der Regel in den großen

    Pausen aufzusuchen.

e) Auf dem gesamten Schulgelände darf nicht geraucht werden!

    Bemerkung: Zum Schulgelände gehören alle unmittelbar angrenzenden

    Gehwege bzw. Verbindungsstraßen zum Sportgelände, einschließlich der

    Sportanlage in der Wegendorfer Straße.

 

 

     3.  In unserer Schule soll man sich wohlfühlen!

 

 

Deshalb wird von den Schülern der Europaschule Werneuchen erwartet, dass sie

 

a)   sich im Schulhaus ruhig und gesittet benehmen,

b)   Papier und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen,

c)   die eingeteilten Ordnungsdienste pünktlich und regelmäßig versehen,

d)   den Arbeitsplatz in Ordnung halten, Flure und Räume einschließlich

      Toiletten im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand halten,

e)   Beschädigungen, defekte Geräte sofort melden, damit für Instandsetzung

      gesorgt werden kann,

f)    Wände und Einrichtungsgegenstände der Schule nicht beschmieren,

      zerkratzen oder anderweitig beschädigen,

g)   Bücher der Schule und eigene Arbeitsmaterialien sorgfältig behandeln,

h)   ausreichende und vollständige Arbeitsmaterialien haben,

i)    Geräte, Instrumente, Spielmaterialien usw. sorgfältig behandeln,

j)    Das Zeigen und Verbreiten von Mitteilungen und Äußerungen, die einen

      fremdenfeindlichen Hintergrund haben, die Würde des Menschen verletzen

      oder gewaltverherrlichende bzw. extremistische Inhalte aufweisen sowie

      Texte mit manipulierendem Charakter beinhalten, sind verboten. Dies

      betrifft auch Textilien jeglicher Art.

k)   sich am Aufbau und Abbau der Geräte nach den Anleitungen durch den

      Lehrer beteiligen.

l)    Die Fahrräder werden an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt und vor

      Diebstahl gesichert. Der Seiteneingang ist für das betreten und Verlassen

      mit dem Fahrzeug zu benutzen.

 

      Für mutwillige Beschädigungen von Einrichtungen, Unterrichtsmaterialien

      und Schulbüchern werden die Verursacher finanziell haftbar gemacht. Bei

      Verschmutzung der Räume oder der Aufenthaltsbereiche werden die

      Verursacher zu Reinigungsarbeiten herangezogen.

 

      Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten.

      Das Mitbringen sowie der Genuss alkoholischer Getränke oder sonstiger  

      Suchtmittel sind untersagt.